Raumausstatter

Die bestandene Gesellenprüfung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird als Hauptschulabschluss anerkannt.

Weiterbildungsmöglichkeiten während der Ausbildung
Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung

Aber auch mit der bestandenen Ausbildung zum/zur Raumausstatter/in muss noch lange nicht Schluss sein.

Fachhochschulreife / Fachoberschule

Nach bestandener Ausbildung zum Gestalter ist es z.B. möglich, die Fachoberschule Gestaltung an der Gutenbergschule zu besuchen. Diese Schulform setzt den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem gestalterischen Ausbildungsberuf vorraus. Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, kann man sich für den Besuch der Fachoberschule Gestaltung Form B bewerben. (Form B bedeutet den direkten Einsteig in Klasse 12). Weitere Informationen zur Fachoberschule.

Fachschule / Staatlich geprüfter Designer

Den Abschluss "Staaatlich geprüfte(r) Designer/In" kann man in der Gutenbergschule in der zweijährigen Fachschule erwerben. Es handelt sich um einen Studiengang zur beruflichen Weiterbildung für Facharbeiterinnen und Facharbeiter in den gestalterischen Berufen, wie z.B. auch den Beruf Raumausstatter/in. Aufnahmebedingungen sind der Gehilfen- oder Gesellenbrief eines anerkannten Berufes, das Abschlusszeugnis der Berufsschule und für die Vollzeitform eine daran anschließende mindestens einjährige entsprechende Berufspraxis. Seiteneinsteiger müssen mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen und eine Feststellungsprüfung an der Gutenbergschule absolvieren. Ferner ist sogar die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule möglich - zum Beispiel in den Bereichen Design, Innenarchitektur oder Kommunikation Mehr Informationen zur zweijährigen Fachschule.